Klimaquartier Harsefeld-Süd

Aktuelles

Klimaschutz im Quartier Harsefeld-Süd

Zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes bis 2030 und 2050 sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, um CO2-Emissionen zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Mit dem 2011 gestarteten Förderprogramm der KfW-Bank „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Programm ist ein wichtiger Bestandteil des Energiekonzeptes der Bundesregierung.

Mit dem Programm „Energetische Stadtsanierung“ wird zu diesem Zweck die Erstellung von Integrierten Energetischen Quartierskonzepten (IEQK) sowie weiterführend die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement gefördert. Das Integrierte Energetische Quartierskonzept hat dabei zum Ziel, unter Berücksichtigung von z.B. städtebaulichen, naturschutzfachlichen und sozialen Aspekten Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu geben.

 

Durch das anschließende Sanierungsmanagement wird die Umsetzung der im Integrierten Energetischen Quartierskonzept empfohlenen Maßnahmen begleitet.

Gemäß des erstellten IEQK für Harsefeld-Süd ergeben sich u.a. folgende Maßnahmen aus verschiedenen Handlungsfeldern:

  • Senkung des Energieverbrauchs, insb. bei der Wärmegewinnung
  • Nutzung von erneuerbaren Energien
  • Förderung der Elektromobilität
  • Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
  • Stärkung des Fuß- und Radverkehrs
  • Barrierearme Gestaltung des Quartiers
  • Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes

Das IEQK für Harsefeld-Süd steht auf dieser Website zum Download zur Verfügung.

Das Gebiet

Vorteile im Sanierungsgebiet

Durch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Harsefeld-Süd” sowie des durch die KfW geförderten Energetischen Sanierungsmanagements können Sie als Eigentümer:innen bei insb. energetischen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Ihren Immobilien innerhalb dieses Gebietes zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen. Dazu gehören Steuerliche Vorteile auf Grundlage des Einkommensteuergesetz sowie kostenlose und unabhängige Beratungsangebote.

Die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Harsefeld-Süd“ bietet Ihnen als Eigentümer:innen insb. bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen den Vorteil einer erhöhten steuerlichen Abschreibung. Die Grundlage hierfür ist das Einkommenssteuergesetz (EStG), in dem nach zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 10f EStG) und nach vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG) unterschieden wird.

Wenn Ihr Grundeigentum innerhalb des Sanierungsgebietes liegt, können Modernisierungsmaßnahmen wie folgt steuerlich geltend gemacht werden: 

  • Bei zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude (§ 10f EStG): 
    Über einen Zeitraum von zehn Jahren können jährlich 9 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bei vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG)
    Hier können über die ersten acht Jahre jährlich 9 % und über die folgenden vier Jahre jährlich 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Schritte vor Maßnahmenbeginn:

  1. Bei Bedarf unverbindliche Impulsberatung durch einen Energieberater des Sanierungsmanagements
  2. Antragstellung mit Angeboten der durchführenden Firmen und Maßnahmenbeschreibung bei der Gemeinde
  3. Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Gemeinde und den Eigentümer:innen vor Maßnahmenbeginn


Nach Durchführung der Maßnahme:

  1. Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kostenaufstellung) zur Beantragung einer Bescheinigung gem. Bescheinigungsrichtlinie des Landes Niedersachsen
  2. Erstellung der Bescheinigung durch die Gemeinde
  3. Vorlage des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages, der Originalrechnungen und der Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zur Inanspruchnahme der steuerlichen Sonderabschreibung

Neben dem EStG gelten zudem die Bestimmungen der Bescheinigungsrichtlinie des Landes Niedersachsen. Hier finden Sie die aktuelle Version:

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-210750-FM-20151228-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true 

Die folgenden Rechnungen zeigen auf, wie viel bei dem Tausch eines Heizkessels mit Modernisierungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von 10.000 Euro gespart werden kann. Unterschieden wird dabei zwischen den Abschreibemöglichkeiten bei einem vermieteten (§ 7h EStG) sowie bei einem selbst genutzten Gebäude (§ 10f EStG). Angenommen wird dabei ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro pro Jahr und ein Steuersatz von 25%. Zunächst wird die Steuer ohne Sonderabschreibung berechnet.

Steuer mit Sonderabschreibung

Um die Steuer mit Sonderabschreibung zu berechnen, wird vom zu versteuernden Einkommen die entsprechende Summe je nach Prozentsatz abgezogen. Bei 9% und 10.000 Euro Kosten werden vom Einkommen 900 Euro subtrahiert. Dies ist das neue jährliche Einkommen, von dem die Steuer berechnet wird.

Die Prozentzahlen, die die Steuerersparnis berechnen, sind fixe Zahlen, d. h. diese sind im Einkommenssteuergesetz festgelegt (§ 7h EStG = 8 Jahre / 9% und 4 Jahre / 7%, § 10f EStG = 10 Jahre / 9%).

 

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurde zu Anfang dieses Jahres die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Mit diesem Förderprogramm sollen künftig Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor noch stärker unterstützt werden. Das BEG bündelt dabei bislang bestehende Förderprogramme, sodass jetzt lediglich ein Antrag notwendig ist, um sämtliche Förderangebote zu nutzen.

Die BEG fördert sowohl Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohn- und Nichtwohngebäuden, wie etwa eine Wärmedämmung oder einen Austausch der Fenster, als auch die Sanierung zum Effizienzhaus oder einen entsprechenden Neubau.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen z.B. die Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen, der Austausch von Fenstern oder Außentüren sowie der Austausch der Heizungsanlage. Der untenstehenden Grafik können die Fördersätze für die verschiedenen energetischen Einzelmaßnahmen entnommen werden. Bei allen Maßnahmen (mit Ausnahme des Austauschs oder Optimierung der Heizungsanlage) ist die Einbindung von Energieeffizienzexpert:innen (EEE) zur Beantragung der Fördermitteln verpflichtend. Für die Kosten dieser Fachplanung und Baubegleitung (Beantragung der Fördermittel, Angebotskontrolle, Überwachung zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen) erhalten Sie durch die BEG einen Zuschuss von 50%. Ebenfalls wird eine bei Bedarf im Vorfeld stattfindende Energieberatung mit 80% bezuschusst.  

Die Förderangebote der BEG können zusätzlich zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden.

So finden Sie Ihre/n Energieeffizienzexpert:in in Ihrer Nähe:

https://www.energie-effizienz-experten.de

Wenn sie zudem Maßnahmen planen, um Ihren Wohnraum barrierefrei zu gestalten und/oder Maßnahmen zum Einbruchschutz vornehmen zu lassen, gibt es über die KfW-Bank weitere Fördermöglichkeiten.

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Viele Wohnhäuser in Cadenberge sind für die Nutzung von Solarenergie geeignet. Je nach Ausrichtung des Gebäudes, Verschattung der Oberfläche und Dachgröße kann der Ertrag durch die Anlagen stark variieren. Im Rahmen des Sanierungsmanagements unterstützen wir Sie bei der Planung und Anschaffung. Bei unserer kostenlosen und unabhängigen Prüfung werden die Möglichkeiten für die solare Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie für solare Stromerzeugung untersucht. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen Termin.

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Chronologie

Vorstellung des Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes (IEQK)
Am 28.11.2016 findet die Vorstellung des IEQK in der Aula der Selma-Lagerlöf-Oberschule statt. Es werden die Konzeptergebnisse sowie die nächsten Schritte vorgestellt. Das IEQK ist hier auf der Website als Download verfügbar.
08.12.2016
Radverkehrskonzept für den Flecken Harsefeld
Im Auftrag des Flecken Harsefeld wurde eine Radverkehrskonzept erstellt, um die zielgerichtete Förderung des Radverkehrs zu ermöglichen. Das vollständige Konzept liegt seit Juli 2019 vor und beinhaltet Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur.
August 2019
Einweihung der neuen Fußgänger- und Fahrradbrücke
Am 29.09.2019 wird die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke eingeweiht. Damit entsteht eine neue, barrierefreie Verbindung zum Ortskern von Harsefeld.
September 2019
Thermografiespaziergang durch das Klimaquartier Harsefeld-Süd
Am 22.02. und 23.02. konnten Eigentümer:innen im Klimaquartier Ihre Immobilie kostenlos mit der Wärmebildkamera untersuchen lassen.
28.11.2016
Bekanntmachung der Sanierungssatzung für Harsefeld-Süd
Die vom Rat am 22.09.2016 beschlossene förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Harsefeld-Süd“ wird im Amtsblatt des Landkreises Stade bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Satzung rechtsverbindlich.
Juli 2019
Start des E-Car Sharing „Flecken Flitzer“
Seit August 2019 können Einwohnerinnen und Einwohner in Harsefeld die zwei klimafreundlichen Flecken Flitzer für Fahrten jeglicher Art mieten. Die Flecken Flitzer finden Sie auf dem Friedrich-Tobaben-Platz.
27.09.2019
Beginn der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept
Seit September 2019 werden Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept umgesetzt, angefangen mit der Umwandlung der Straßen Querweg und Böberstroot in Fahrradstraßen.
Februar 2022

Kontakt

Samtgemeinde Harsefeld
Sandra Delfs, Energie- und Klimaschutzbeauftragte
Tel.: 04164 887178
E-Mail: sandra.delfs@harsefeld.de
E-Mail: samtgemeinde@harsefeld.de

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH

Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Tel.: 0421 897699-00